Die eventuelle Verpflichtung zur Errichtung eines sicherungstechnischen Risikomanagements durch das KonTraG

Die Verbesserung des Risikomanagaments in großgewerblichen und industriellen Unternehmen wird seit Jahren gefordert. Die Forderung nach einer Einführung eines systematischen Prozesses zur Erkennung und Bewältigung von Risiken ist nun mit der Einführung des Gesetzes über die Kontrolle und Transparenz in Unternehmen (KonTraG) gesetzlich umgesetzt worden.


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