Notfallplanung als Element des integrierten Risikomanagements im Krankenhausbereich

Über die Katastrophenschutzgesetze der Länder sind die Krankenhäuser verpflichtet, in bestimmten Fällen ein Notfallmanagement einzurichten. Dies betrifft insbesondere die Vorhaltung von Kapazitäten bei externen Gefahrenlagen und die Evakuierung der Krankenhauses.

AnhangGröße
Notfallplanung als Element des integrierten Risikomanagements im Krankenhausbereich; Publiziert in: Springer Verlag, Notfall Rettungsmedizin 2003 6: 45-49 DOI 10.1007/s10049-002-0518-1765.99 KB