Häufig wird Risikomanagement als alter Hut und notwendiges Übel aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Regelungen angesehen. Dadurch verkommen bestehende Risikomanagement-Systeme häufig zu Dateileichen. Wir haben einen Risikomanagement-Ansatz entwickelt, der, über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinaus (Compliance), maßgeblich zu einer strategischen Unternehmensführung beitragen kann.
Nicht selten erleben wir in der Beratungspraxis Risikomanagement-Systeme, die zwar ungeheure Mengen an Risiken erfassen, das System aber lediglich eine Alibi-Funktion besitzt, um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Das System endet dann zumeist in einem Aktenordner, der pünktlich bevor der Wirtschaftsprüfer kommt nochmal entstaubt wird. Häufig gehört der Risikomanager neben den Controllern und Revisioren zu den "ungeliebtesten" Mitarbeitern im Unternehmen: Kostet nur, macht Arbeit aber trägt nicht zur positiven Entwicklung des Unternehmens bei.
Wir haben einen Ansatz entwickelt, der hilft das Risikomanagement in ein lebendes System zu überführen. Ausgangspunkt sind die strategischen Ziele, die das Unternehmen innerhalb eines absehbaren Zeitraums erreichen möchte. Dafür werden in einem Workshop mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorstand die kritischen Erfolgsfaktoren herausgearbeitet und anschließend die Risiken ermittelt, deren Eintritt negative Auswirkungen auf die kritischen Erfolgsfaktoren und somit auch auf die Erreichung der gewünschten strategischen Ziele haben kann. Diese Risiken werden abschließend mit den Risiko-Verantwortlichen bearbeitet. Neben der Ermittlung von Risikotreibern werden wir Frühwarnindikatoren herausarbeiten. Darüber hinaus werden wir Sie bei der Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen unterstützen, die sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die Auswirkungen der Risiken begrenzen.
Somit kann das Risikomanagement-System durch die Geschäftsführung bzw. den Vorstand aktiv zur Unternehmenssteuerung genutzt werden. Die durch das Risikomanagement initiierten Maßnahmen erreichen somit eine Investitionsrechtfertigung, da nur solche Maßnahmen ausgeführt werden, die der positiven Entwicklung des Unternehmens dienen. Der Risikomanager wird damit zu einer höchst wertvollen Unterstützung für die Geschäftsführung bzw. den Vorstand. Dieser Top-Down-Ansatz steht dabei in keinem Widerspruch zu den meist bestehenden Bottom-Up-Systemen. Beide Systeme eignen sich sehr gut als Ergänzung. Selbstverständlich erfüllt unser strategischer Risikomanagement-Ansatz auch die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, zum Beispiel KonTraG, Art. 609 ObR, ONR 49000, ISO 31000 o. ä..