Neues Seminar zur Bedeutung dieser Verordnung für die Unternehmenssicherheit
Hintergrund:
Im Mai 2016 wurde die Europäische Datenschutzgrundverordnung verabschiedet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab Mai 2018 wird diese Verordnung das bisherige deutsche Datenschutzrecht (BDSG) und die europäische Datenschutzrichtlinie ablösen. Damit wird zu diesem Zeitpunkt die neue Verordnung unmittelbar geltendes Gesetz auch in Deutschland. Was zuerst sehr formalistisch klingt, bedeutet aber nichts anderes als die Ablösung eines deutschen Gesetztes!
Auf den ersten Blick wirkt die neue Verordnung dem bisherigen Bundesdatenschutzgesetz sehr ähnlich. Bei näherer Betrachtung enthält sie aber eine Vielzahl neuer Regelungen, Mechanismen und Strukturen, auf die sich die deutsche Wirtschaft einstellen muss. Hierzu bedarf es einer umfassenden Projektplanung, welche die Unternehmensteile abdeckt, die personenbezogene Daten verarbeiten.
In diesem Zusammenhang sind auch die Sicherheitsorganisationen der Unternehmen betroffen. Sie verarbeiten in starkem Maße personenbezogene Daten. Neben dem Videomanagementsystem sind auch andere Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten zu betrachten.
Bisher wirkte Datenschutz eher harmlos auf die Unternehmen. Die Verordnung sieht ein deutlicher verschärftes Vorgehen gegen Unternehmen vor, die das Gesetz nicht einhalten. Die bisherigen Beträge für Strafen in alter Manier von 300.00 Euro wirken nahezu vernachlässigbar, wenn das aktuelle Maximalstrafmaß bei 20 Mio. Euro oder 4% des weltweiten Umsatzes einer Unternehmensgruppe beziffert wird (für Datenschutzvorfälle!!). Weiterhin kann bei Klagen durch Betroffene/Geschädigte der Europäische Gerichtshof mit einbezogen werden. Auf die zurückhaltende Rechtsprechung deutscher Gerichte kann nicht mehr gesetzt werden.
Die Sicherheitsverantwortlichen müssen mit den neuen Regelungen zum Datenschutz vertraut sein. Das gilt insbesondere für die verschärfte Pflicht der Kontrolle von Dienstleistern, die personenbezogene Daten verarbeiten. In neuem Gesetzeskontext wird das verantwortliche Unternehmen für die Fehler seiner Dienstleister mit haftbar gemacht werden. Daher ist eine Überprüfung dieser Prozesse Pflicht. Damit gewinnen auch Kenntnisse im allgemeinen Risikomanagement weiterhin erheblich an Bedeutung.
Unser Angebot:
Die geänderte Rechtslage haben wir zum Anlass genommen, ein neues Seminar zu konzipieren. Hier werden wir für die Sicherheitsverantwortlichen in den Unternehmen die neue Rechtslage praxisgerecht aufarbeiten und Wege zur Umsetzung zeigen.
Referenten:
Als Vortragende haben wir praxiserfahrene Referenten gewinnen können, die die neue Rechtslage sowohl aus juristischer, als auch aus Unternehmenssicht behandeln und vermitteln werden.
Termine und Veranstaltungsort:
Die Seminare werden am 10. Mai in der Verismo Academy in Hassloch und am 17. Oktober 2017 in Berlin stattfinden. Sobald wir die näheren Einzelheiten geklärt haben, werden wir Sie weiter informieren.
Im Übrigen darf ich Sie auf unser weiteres Seminarprogramm für 2017 verweisen. Die Termine unserer Seminare entnehmen Sie bitte unserer Internetseite.
Sehr geehrter Interessent, wir freuen uns, Sie bei der einen oder anderen Gelegenheit zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Klaus Bockslaff