Wachgerüttelt zum Jahresstart: Die ersten Ereignisse 2026 und ihre Konsequenzen Wachgerüttelt zum Jahresstart: Die ersten Ereignisse 2026 und ihre Konsequenzen Sehr geehrte Damen und Herren, Zu Beginn des Jahres 2026 möchten wir Ihnen zunächst wünschen, dass es in diesem Jahr nicht so turbulent weiter geht, wie sich die letzten vier Wochen gezeigt haben. Zu den Ereignissen speziell in Crans Montana, Duisburg, Berlin und Venezuela haben sich viele tatsächliche und selbst ernannte Experten geäußert. Besonders aufgefallen sind mir allerdings zwei Beiträge: Unser Kooperationspartner Patrick Senn hat ein umfassende Analyse der Ereignisse in Crans Montana geliefert, die wir ausdrücklich empfehlen möchten Weiter den Podcast über die Frage, warum es nach dem Brandanschlag in Berlin es so lange gedauert hat, bis der Strom wieder lief. Die Aufarbeitung der Details all dieser dramatischen Fälle aus jüngster Zeit wird noch Monate dauern. Es stellt weiter die Frage, welche Konsequenzen sind wir bereit in unserer Gesellschaft zu ziehen? Dazu die folgenden Beobachtungen: Das Kölsche Prinzip „Et hätt noch immer jot jejange“, Paragraph 3 des Kölsches Grundgesetz, wird zu häufig überstrapaziert. Wir werden uns stärker mit dem aus der Diskussion zum Risikomanagement bekannten Frage der Risikowahrnehmung beschäftigen müssen. Das gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Behörden. Mit der Verabschiedung der KRITIS-Verordnung und der begleitenden Regelungen ist ein erster Schritt getan. Für die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen zur Schaffung von einem geeigneten umfassende Sicherheitsmanagementsystem unter Berücksichtigung von Risiko-, Kontinuitäts-, Krisenmanagement und Informationssicherheit, um nur die wichtigsten zu nennen, ist noch ein sehr weiter Weg. Insbesondere der Fall in Berlin zeigt die hohe Verletzbarkeit unserer Kritischen Infrastruktur. Zu dem Thema der „Haftungsrisiken der Geschäftsleitung bei unzureichendem Krisenmanagement“ habe ich in einem Beitrag bei LinkedIn einen ersten Impuls gesetzt. Die Kernbotschaften sind:Krisenmanagement ist rechtliche Pflicht, kein Berater-Hobby; Haftung trifft zuerst die handelnden Personen, nicht „die Firma“; Krisen wie z.B. Produktpiraterie, Know-how-Schutz & Cyberattacken sind ohne System kaum beherrschbar; Ein schlankes Krisenmanagement reduziert nicht nur Risiken, sondern kann Geld & Zeit sparen;„Angemessen“ heißt: zur Größe & Risikolage passend, nicht Konzernbürokratie Aus verschiedenen Gesprächen mit Führungskräften in der Wirtschaft haben wir weiter entnommen, dass die Aufmerksamkeit der Aufsichtsgremien und speziell der Aufsichtsräte zum Thema speziell des Kontinuitäts- und Krisenmanagements stark zugenommen hat. Es wird nach dem Stand der Umsetzung gefragt. Angesichts der möglichen Haftungsansprüche auch gegen Aufsichtsräten nach §§ 93 Abs. 2 und 116 AktG ist das eine sehr berechtigte Fragestellung. Was sollen wir tun? Welche Lösungswege gibt es? Bei der Frage nach den möglichen Lösungen in dieser Situation fallen dem Berater naturgemäß eine Vielzahl von „unbedingt erforderlichen“ Projekten ein. Ein umfassendes Kontinuitäts- und Krisenmanagementsystem z.B. für die Energieversorgung in einer deutschen Großstadt aufzubauen, ist ein sehr aufwändiges und langwieriges Projekt. Als ersten Schritt ist es wichtig, trotz aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten deutlich zu dokumentieren, dass die „Zeichen der Zeit“ erkannt wurden. Dazu können folgende Schritte gehören: Verschaffen Sie sich eine qualitative Bewertung des derzeitigen Status des Kontinuitäts- und Krisenmanagements. Dies können Sie tun, indem Sie z.B. ihr bestehendes Krisenmanagement einer strukturierten Selbstevaluation unterziehen. Hier senden wir Ihnen den Link zu unserer erfolgreichen Reifegradanalyse. Auf Wunsch erhalten Sie von uns eine individuelle Auswertung ihrer Antworten. Schaffen Sie eine substanzielle Grundlage für die Managementsysteme, die arbeitsfähig ist und später weiter vertieft werden kann. Das kann als ersten Schritt mit einem Basic Framework Dazu legen wir gerne ein Angebot vor. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter. Dies kann bei den Kursen der verschiedenen Anbieter geschehen. Wir bieten im Rahmen unseres Schulungsprogramms a. den Zertifikatskurs unter dem Titel «Krisenmanagementbeauftragter (IHK)» an. Er wird vier Module beinhalten und mit einem schriftlichen Test abgeschlossen. Mit diesem Zertifikatskursus kann die eigene Expertise im Krisenmanagement mit einem öffentlichen Dokument nachgewiesen werden. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer o.g. Internetseite. Der nächste Kursus beginnt am 4. Februar 2026.Die Termine für den Lehrgang im Herbst finden Sie auf unserer Webseite. Beachten Sie, dass eine wesentliche Fehlerquelle im Krisenmanagement und anderen hochdynamischen Lagen das menschliche Verhalten ist. Hier kann ein GemaSim Training wichtige Erkenntnisse vermitteln.Die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten von GemaSim zeigen wir an unserer kurzen Online-Infoveranstalltung vom 31.03.26 um 17:00 Uhr. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme. Abschliessend haben wir eine Bitte: Wir möchten gerne die Qualität unserer Seminare verbessern und noch stärker auf ihre Anforderungen ausrichten. Dazu haben wir eine Umfrage vorbereitet und bitten euch, mitzuwirken und unsere Fragen zu beantworten. Als Dank erhalten die Mitwirkenden einmalig einen Rabatt von 10% auf die Kursgebühren. Wir danken euch für das weiterhin bestehende freundliche Interesse an unserer Arbeit. Mit herzlichen Grüßen Klaus Bockslaff, Mathias Götsch & das Verismo Team